Die Bundeswehr stellt sich für die Zukunft auf und investiert in ‚Digitale Kräfte‘<, heißt es im Rahmen der aktuell laufenden Werbeoffensive des Verteidigungsministeriums. An der Hochschule Bremen soll vor diesem Hintergrund zum kommenden Wintersemester ein dualer Studiengang ‚Internationaler Frauenstudiengang Informatik‘ mit der Bundeswehr eingerichtet werden – nach Auffassung der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE ein klarer Verstoß gegen die hochschuleigene Zivilklausel und das Bremische Hochschulgesetz.
Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisiert: „Bei einem dualen Studiengang entscheidet allein der Auftraggeber – hier die Bundeswehr – über die Vergabe der Studienplätze. Immer mehr duale Studiengänge, die aufgrund der Unterfinanzierung eingerichtet werden, gefährden deshalb die Offenheit des Hochschulzugangs. Insofern ist im konkreten Fall des Bundeswehrstudiengangs schon der Titel ‚Internationaler Studiengang‘ reine Propaganda, weil bei der Bundeswehr nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft studieren dürfen. Der Auftraggeber wird auch auf die inhaltliche Ausrichtung des Studiengangs Einfluss nehmen wollen – schließlich bezahlt die Armee ja auch für die vorgehaltenen Studienplätze.“
Strunge weiter: „Die Einrichtung des dualen Studiengangs mit der Bundeswehr verstößt klar gegen die Zivilklausel, die sich die Hochschule selbst gegeben hat, und gegen das Hochschulgesetz. Auch ‚Cyber-War‘ und die zunehmende Digitalisierung von Kriegseinsätzen haben einen klaren militärischen Charakter, zumal das duale Studium eingebettet ist in die militärische Ausbildung einer 12-jährigen Offizierslaufbahn mit der Bereitschaft zu Auslandseinsätzen. Mit der Bundeswehr als Kooperationspartner ist der Verstoß gegen die friedlichen Ziele von Studium und Lehre eindeutig!“
Der Hintergrund dieser Kooperation: Einerseits ist die Hochschule Bremen strukturell unterfinanziert und kann deshalb bestimmte Angebote aus finanziellen Gründen schwer ablehnen. Andererseits kämpft die Bundeswehr mit einem schlechten Image, einer schlechten BewerberInnenlage und investiert deshalb massiv in die Rekrutierung und Qualifizierung von Nachwuchs. Zum dritten arbeitet die Bundeswehr gerade an einer ‚Cyber-Strategie‘, die auch offensive Elemente – Hackerangriffe usw. – gegen feindliche Infrastrukturen vorsieht. Strunge: „Die Beteiligung der Bundeswehr ist ein klarer Verstoß gegen die Zivilklausel, deshalb fordern wir den Abbruch dieses Projektes und die Offenlegung der Kooperationsverträge.“
In der Zivilklausel der Hochschule Bremen heißt es: „Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen dienen ausschließlich friedlichen Zwecken. Der Akademische Senat lehnt die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung ab […]“. Im Bremischen Hochschulgesetz heißt es in § 4 Absatz 1: „Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke.“
Weitere Infos: https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/bachelor-studium-gehobener-verwaltungsdienst-wehrtechnik/33232 (> Studiengänge & Hochschulen)