LINKE kritisiert Unterbezahlung von Lehrbeauftragen an Hochschulen

Gestern hat der Senat eine Antwort auf die Kleine Anfrage „Situation der Lehrbeauftragen den Bremischen Hochschulen“ veröffentlicht. Lehraufträge werden freiberuflich wahrgenommen, die Hochschulen zahlen für sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Lehrkräften an den Hochschulen erhalten Lehrbeauftragte deutlich weniger als die Hälfte des Honorars pro Lehrveranstaltung.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert: „Öffentliche Hochschulen dürfen nicht länger ein Ort sein, wo prekäre Arbeitsbedingungen herrschen. Aber nach wie vor werden Lehrbeauftragte viel zu schlecht bezahlt: Trotz ihrer wissenschaftlichen Qualifikation arbeiten viele Dozent*innen zu Vergütungssätzen von unter 27 Euro, von denen die Vor- und Nachbereitungszeit und die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Lehrbeauftragte haben in aller Regel nur Verträge über ein Semester und dürfen nicht einmal an den Gremienwahlen der Hochschulen teilnehmen, da sie offiziell kein Mitglied der Hochschule sind. Gleichzeitig werden Lehraufträge flächendeckend eingesetzt, weil sie flexibel und billig sind: An der Hochschule Bremen werden 44 Prozent der Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten erbracht, im Fachbereich Musik an der Hochschule für Künste sind es gar 57 Prozent der Lehre. Um diese prekären Arbeitsbedingungen zu beenden, müssen deutlich mehr Lehraufträge in Festanstellungen umgewandelt werden und die viel zu niedrigen Honorarsätze müssen deutlich erhöht werden.

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Gescheiterte JUB-Akkreditierung – Senatsbericht klärt Fragen nicht

Mitte Oktober scheiterte die Systemakkreditierung der privaten Jacobs University Bremen (JUB), die vom Land Bremen bislang mit über 200 Millionen Euro subventioniert wurde und die aktuell einen staatlich finanzierten Medizinstudiengang plant. Eine Systemakkreditierung prüft die Qualitätssicherung der Studiengänge. Der Senat hat dazu nun eine Berichtsbitte der Linksfraktion beantwortet. Demnach wirkt sich die beschriebene Problematik auch auf die staatliche Anerkennung gemäß Hochschulgesetz aus, ohne die die JUB keine akademischen Abschlüsse vergeben darf. Die aktuell auf 10 Jahre befristete Anerkennung läuft zum Jahresende aus, deshalb wollte die JUB eine unbefristete staatliche Anerkennung durch die senatorische Behörde erreichen. Diese Anerkennung wird vor dem Hintergrund der gescheiterten Akkreditierung jetzt nur unter Bedingungen und nur befristet erteilt. Eine unbefristete Anerkennung wird vom Senat als „nicht sachgerecht“ bezeichnet.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert: „Die Jacobs University ging davon aus, dass die gescheiterte Akkreditierung keine Auswirkungen auf ihre staatliche Anerkennung haben würde, das war offensichtlich eine Fehleinschätzung. Wir finden es überfällig, dass die Wissenschaftsbehörde vor diesem Hintergrund endlich Bedingungen an die Privatuni vorschreibt und nur eine befristete Anerkennung in Aussicht stellt. (mehr …)

Keine Querfinanzierung der Jacobs Uni durch den kommunalen Klinikbetrieb

Aktuell wurden Pläne der kommunalen Kliniken GeNo und der privaten Jacobs University (JUB) bekannt, einen Medizinstudiengang an der Privatuniversität einzurichten. Dies verwundert auch deshalb, weil in der Septembersitzung der Bürgerschaft ein Antrag der CDU und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen wurde, um die Machbarkeit eines Medizinstudiengangs in Bremen zu prüfen. Die Ausschussbefassung steht noch aus.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, lehnt diesen Schritt klar ab: „Auf keinen Fall darf die finanziell angeschlagene GeNo dafür herangezogen werden, die Jacobs University quer zu subventionieren. Ein solcher Schritt wäre ein weiterer Verstoß gegen das EU-Beihilferecht, welches marktverzerrende Subventionen an private Unternehmen verbietet. (mehr …)

Kurz notiert: Bürgerschaft: Studentische Hilftskräfte haben mehr verdient

Sehr lebhafte Debatte in der Bürgerschaft zu den #Arbeitsbedingungen von studentischen Hilfskräften. Ich habe „mit großer Beharrlichkeit“ dieses Thema vorangebracht sagt die CDU. Wir wollen, dass sich die Anerkennung für die Arbeit auch in der Bezahlung ausdrückt. Studentische Hilfskräfte haben 12,5 Euro verdient! Ein #Tarifvertrag muss her, der die Themen Planbarkeit, Stundenzahl & Vorbereitungsstunden für Tutorien klärt! Das ist für mich auch entscheidend im neuen #Wissenschaftsplan. Unser Antrag wurde gestern zwar abgelehnt, die Studierenden organisieren sich aber weiter. Es wird hier Veränderungen geben müssen!

Studentische Hilfskräfte protestieren gegen ihre Arbeitsbedingungen

Bezahlung für wissenschaftliche Hilfskräfte

Miriam Strunge fordert eine bessere Entlohnung für studentische Hilfskräfte: "Seit 2003 sind die Stundenlöhne kaum gestiegen. Wer richtig wenig in der Tasche hat, überlegt sich dreimal ob er für 8,84 Euro an der Uni arbeitet, oder lieber im Supermarkt aushilft."

Gepostet von DIE LINKE Land Bremen am Mittwoch, 7. November 2018

Kurz notiert: Medizinstudiengang in Bremen?

Debatte zur Machbarkeitsstudie für eine medizinische Fakultät an der Uni Bremen auf Antrag der CDU. Für DIE LINKE ist klar, bei der derzeitigen Unterfinanzierung der Uni, wäre ein solches Großprojekt nur durch zusätzliche Gelder möglich. Wenn der Bund nicht mit einsteigt, wird das in Bremen schwierig werden. Grundsätzlich sind mehr Medizinstudienplätze aber sinnvoll, man kann nämlich niemanden erklären, warum man mit einem Abi von 1,3 nicht Medizin studieren darf & zeitgleich die Hausärzte in Gröpelingen & Kattenturm fehlen!

Auch studentische Hilfskräfte haben gute Arbeitsbedingungen verdient!

An den Hochschulen und der Universität übernehmen studentische Hilfskräfte viele wichtige Aufgaben, ohne die der Hochschulbetrieb kaum funktionieren würde. Demgegenüber richtet sich die Bezahlung noch immer nach dem – zu geringen – gesetzlichen Mindestlohn, tarifvertragliche Regelungen existieren bislang nicht. Die Entlohnung für die gleiche Tätigkeit ist in anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Berlin deutlich besser. Die Fraktion DIE LINKE hat zu diesem Thema eine Große Anfrage an den Senat gerichtet, deren Beantwortung nun vorliegt. Der Senat sieht zusammenfassend keinen besonderen Handlungsbedarf, und verweist nur auf die anstehende bundesgesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE kommentiert: „Die studentischen Hilfskräfte werden aktuell von der Tarifentwicklung abgekoppelt und hatten über die vergangenen Jahre sogar inflationsbedingte Lohneinbußen. Deshalb haben die studentischen Hilfskräfte einen Tarifvertrag wie ihre Kolleg*innen in Berlin verdient. Mich enttäuscht die Haltung des Senates, der solch eine Verhandlung ‚nicht für sinnvoll erachtet‘, er verschließt damit die Augen vor der aktuellen Problemlage.“ (mehr …)

Debatte zum elternunabhängigen BAföG

Die #FDP streut21617672_731632297027168_541887967703149658_n im Wahlkampf den Leuten Sand in die Augen & setzt sich für ein elterunabhängiges BAföG ein. Was gut klingt, ist eine Mogelpackung, denn ihr Modell stellt ärmere Studierende deutlich schlechter, sie haben am Ende 4000 Euro mehr Schulden als beim Status Quo. Da machen wir nicht mit! Wir wollen ein elterunabhängiges Bafög, dass bedarfsdeckend ist mit 1050 Euro monatlich. Also Augen auf bei der FDP, wirklich sozial gerecht geht nur mit uns! #dieLinke

Bundeswehr? Nein Danke!

FÜR FRIEDLICHE FORSCHUNG UND LEHRE AN HOCHSCHULEN!

Diskussi14729284_1188523044527091_5333625723887445688_nonsrunde mit:

Prof. Dr. Wolfram Elsner (Uni Bremen)
Ralf Streibl (InformatikerInnen für Frieden)
Miriam Strunge (MdBB | DIE LINKE)

Dienstag 22. November 2016 um 19:00 in der Bremer Neustadt (Friedrich-Ebert-Str.101, SOS Kinderdorf-Zentrum)

 

Immer wieder werden an Uni und Hochschulen Forschungsprojekte bekannt, die Rüstungskonzernen dienen. Erfreulicherweise stoßen solche Kooperationen in Bremen regelmäßig auf breit getragene Kritik. Vor allem deshalb gibt es in Bremen – bundesweit einmalig – seit einem Jahr eine gesetzliche Zivilklausel, also ein formales Verbot von Rüstungsforschung.

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