LINKE kritisiert Unterbezahlung von Lehrbeauftragen an Hochschulen

Gestern hat der Senat eine Antwort auf die Kleine Anfrage „Situation der Lehrbeauftragen den Bremischen Hochschulen“ veröffentlicht. Lehraufträge werden freiberuflich wahrgenommen, die Hochschulen zahlen für sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Im Vergleich zu sozialversicherungspflichtigen Lehrkräften an den Hochschulen erhalten Lehrbeauftragte deutlich weniger als die Hälfte des Honorars pro Lehrveranstaltung.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kommentiert: „Öffentliche Hochschulen dürfen nicht länger ein Ort sein, wo prekäre Arbeitsbedingungen herrschen. Aber nach wie vor werden Lehrbeauftragte viel zu schlecht bezahlt: Trotz ihrer wissenschaftlichen Qualifikation arbeiten viele Dozent*innen zu Vergütungssätzen von unter 27 Euro, von denen die Vor- und Nachbereitungszeit und die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Lehrbeauftragte haben in aller Regel nur Verträge über ein Semester und dürfen nicht einmal an den Gremienwahlen der Hochschulen teilnehmen, da sie offiziell kein Mitglied der Hochschule sind. Gleichzeitig werden Lehraufträge flächendeckend eingesetzt, weil sie flexibel und billig sind: An der Hochschule Bremen werden 44 Prozent der Lehrveranstaltungen von Lehrbeauftragten erbracht, im Fachbereich Musik an der Hochschule für Künste sind es gar 57 Prozent der Lehre. Um diese prekären Arbeitsbedingungen zu beenden, müssen deutlich mehr Lehraufträge in Festanstellungen umgewandelt werden und die viel zu niedrigen Honorarsätze müssen deutlich erhöht werden.

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Auch studentische Hilfskräfte haben gute Arbeitsbedingungen verdient!

An den Hochschulen und der Universität übernehmen studentische Hilfskräfte viele wichtige Aufgaben, ohne die der Hochschulbetrieb kaum funktionieren würde. Demgegenüber richtet sich die Bezahlung noch immer nach dem – zu geringen – gesetzlichen Mindestlohn, tarifvertragliche Regelungen existieren bislang nicht. Die Entlohnung für die gleiche Tätigkeit ist in anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Berlin deutlich besser. Die Fraktion DIE LINKE hat zu diesem Thema eine Große Anfrage an den Senat gerichtet, deren Beantwortung nun vorliegt. Der Senat sieht zusammenfassend keinen besonderen Handlungsbedarf, und verweist nur auf die anstehende bundesgesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE kommentiert: „Die studentischen Hilfskräfte werden aktuell von der Tarifentwicklung abgekoppelt und hatten über die vergangenen Jahre sogar inflationsbedingte Lohneinbußen. Deshalb haben die studentischen Hilfskräfte einen Tarifvertrag wie ihre Kolleg*innen in Berlin verdient. Mich enttäuscht die Haltung des Senates, der solch eine Verhandlung ‚nicht für sinnvoll erachtet‘, er verschließt damit die Augen vor der aktuellen Problemlage.“ (mehr …)