7. November 2016 Heute wurde in der Hochschule Bremen ein Rechtsgutachten im Auftrag des Vereins „NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss)“ präsentiert. Der Gutachter kommt in Bezug auf den Regelungsgehalt, Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Zweck zu dem Schluss, dass ein Studiengang der Bundeswehr nicht mit dem Hochschulgesetz und mit der Zivilklausel der Hochschule Bremen vereinbar ist. Beide Klauseln sehen vor, dass Forschung und Lehre an öffentlichen Hochschulen im Land Bremen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen darf.
Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, fordert die Auflösung des Kooperationsvertrages zwischen Hochschule Bremen und Bundeswehr: „Nein, die Bundeswehr ist nicht friedlich. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten läuft die anderslautende Auffassung des Senats ins Leere, der den Bundeswehrstudiengang für vereinbar mit der Zivilklausel hält. Die Zivilklausel an der Hochschule wurde 2012 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war gerade ein Forschungsprojekt des Bundesverteidigungsministeriums an der Universität öffentlich bekannt worden – die Zivilklausel sollte also ganz eindeutig und von Anfang an die Armee adressieren und aus Forschung und Lehre heraushalten. Genau zu diesem Zweck wurde auch das Hochschulgesetz geändert: In entsprechenden Begründungen der Landtagsbeschlüsse wird das Bundesverteidigungsministerium explizit erwähnt. Wenn die Armee nun laut Senat mit den Zivilklauseln vereinbar sein soll, verdreht dies Geist und Wortlaut der Regelungen ins Absurde. Wer friedlich forschen und lehren will, darf die Bundeswehr nicht zum Partner machen. Deshalb muss das neue Rechtsgutachten zum Anlass genommen werden, den Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr aufzukündigen. Nur so zeigt die Zivilklausel ihre Wirkung und ist kein zahnloser Tiger.“