Auch studentische Hilfskräfte haben gute Arbeitsbedingungen verdient!
An den Hochschulen und der Universität übernehmen studentische Hilfskräfte viele wichtige Aufgaben, ohne die der Hochschulbetrieb kaum funktionieren würde. Demgegenüber richtet sich die Bezahlung noch immer nach dem – zu geringen – gesetzlichen Mindestlohn, tarifvertragliche Regelungen existieren bislang nicht. Die Entlohnung für die gleiche Tätigkeit ist in anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Berlin deutlich besser. Die Fraktion DIE LINKE hat zu diesem Thema eine Große Anfrage an den Senat gerichtet, deren Beantwortung nun vorliegt. Der Senat sieht zusammenfassend keinen besonderen Handlungsbedarf, und verweist nur auf die anstehende bundesgesetzliche Erhöhung des Mindestlohnes.
Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE kommentiert: „Die studentischen Hilfskräfte werden aktuell von der Tarifentwicklung abgekoppelt und hatten über die vergangenen Jahre sogar inflationsbedingte Lohneinbußen. Deshalb haben die studentischen Hilfskräfte einen Tarifvertrag wie ihre Kolleg*innen in Berlin verdient. Mich enttäuscht die Haltung des Senates, der solch eine Verhandlung ‚nicht für sinnvoll erachtet‘, er verschließt damit die Augen vor der aktuellen Problemlage.“ (mehr …)