Hochschule Bremen und Wissenschaftssenatorin verstoßen gegen Zivilklausel

7. November 2016 Heute wurde in der Hochschule Bremen ein Rechtsgutachten im Auftrag des Vereins „NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss)“ präsentiert. Der Gutachter kommt in Bezug auf den Regelungsgehalt, Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Zweck zu dem Schluss, dass ein Studiengang der Bundeswehr nicht mit dem Hochschulgesetz und mit der Zivilklausel der Hochschule Bremen vereinbar ist. Beide Klauseln sehen vor, dass Forschung und Lehre an öffentlichen Hochschulen im Land Bremen ausschließlich friedlichen Zwecken dienen darf.

Miriam Strunge, hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, fordert die Auflösung des Kooperationsvertrages zwischen Hochschule Bremen und Bundeswehr: „Nein, die Bundeswehr ist nicht friedlich. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten läuft die anderslautende Auffassung des Senats ins Leere, der den Bundeswehrstudiengang für vereinbar mit der Zivilklausel hält. (mehr …)